Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Tätigkeit als Verfahrensbeiständin.
Was ist ein Verfahrensbeitstand?
Von allen Beteiligten in familiengerichtlichen Verfahren gehören sicher die Kinder zu denen, die am meisten des Schutzes bedürfen, wenn in Kindschaftssachen vor den Familiengerichten über ihren weiteren Lebensweg entschieden wird. Anders als etwa die Kindeseltern, die sich der Hilfe von spezialisierten Anwälten bedienen können, um ihre Interessen zu schützen, sind Kinder häufig nicht von sich aus in der Lage, ihr Interesse vor Gericht in angemessener Form zur Geltung zu bringen. In besonderem Maße sind sie darauf angewiesen, dass die Erwachsenen Entscheidungen auch wirklich in ihrem Sinne treffen. Dass dem so ist, dafür hat der Gesetzgeber den „Verfahrensbeistand“ als „Anwalt des Kindesinteresses“ etabliert (vgl. Simone Mayer in: juris, Die Monatszeitschrift, JM 7, Juli 2016, S. 272ff, zur Bestellung eines Verfahrensbeistands, seiner rechtlichen Stellung und seinen Aufgaben).
Bestellt wird die Verfahrensbeiständin durch das Familiengericht. Zu meine Aufgaben gehört es dann, die Interessen des Kindes oder der Jugendlichen festzustellen, diese dem Gericht zu unterbreiten und das Kind und die Jugendliche durch das familiengerichtliche Verfahren zu begleiten, damit es so wenig wie möglich belastet wird. Ich bin also Erklärer und Berater für die Kinder und Jugendlichen. Zu meinen Aufgaben gehört es häufig auch, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.
Mein Ziel: ausgewogene, auf das jeweilige Kind und dessen Bedürfnisse bezogene Lösungen mit allen Beteiligten finden