„Wer schert sich eigentlich um das Wohl der Kinder, wenn über ihr Schicksal vor den Familiengerichten entschieden wird? Von allen Beteiligten in familiengerichtlichen Verfahren gehören sicher die Kinder zu denen, die am meisten des Schutzes bedürfen. Anders als etwa die Kindeseltern, die sich der Hilfe von spezialisierten Anwälten bedienen können, um ihre Interessen zu schützen, sind Kinder häufig nicht von sich aus in der Lage, ihr Interesse vor Gericht in angemessener Form zur Geltung zu bringen. Damit droht ihnen, zum reinen „Verfahrensgegenstand“ herabgestuft zu werden. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Gesetzgeber den „Verfahrensbeistand“ als „Anwalt des Kindesinteresses“ etabliert.“ (vgl. Simone Mayer in: juris, Die Monatszeitschrift, JM 7, Juli 2016, S. 272ff)
Bestellt wird die Verfahrensbeiständin durch das Familiengericht. Zu meine Aufgaben gehört es dann, die Interessen des Kindes oder der Jugendlichen festzustellen, diese dem Gericht zu unterbreiten und das Kind und die Jugendliche durch das familiengerichtliche Verfahren zu begleiten, damit es so wenig wie möglich belastet wird. Ich bin also Erklärer und Berater für die Kinder und Jugendlichen. Zu meinen Aufgaben gehört es häufig auch, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.