Beratung

Wenn es um Kinderschutz geht und das Kindeswohl, ist oftmals die kindzentrierte Beratung ein hilfreiches Tool für Eltern. Einzelgespräche und ggfls. auch gemeinsame Elterngespräche haben eine entlastende, orientierende und motivierende Funktion. Einzelne Themen werden damit von der Beziehungsebene erst einmal ausgelagert und mit mir, als allparteilicher Beraterin, strukturiert bearbeitet. Damit kann eine emotionale Festigung der Elternteile erreicht werden.

Nur emotional gefestigte Elternteile können Elterngespräche auf Augenhöhe führen

Verfahrensbeistandschaft

„Wer schert sich eigentlich um das Wohl der Kinder, wenn über ihr Schicksal vor den Familiengerichten entschieden wird? Von allen Beteiligten in familiengerichtlichen Verfahren gehören sicher die Kinder zu denen, die am meisten des Schutzes bedürfen. Anders als etwa die Kindeseltern, die sich der Hilfe von spezialisierten Anwälten bedienen können, um ihre Interessen zu schützen, sind Kinder häufig nicht von sich aus in der Lage, ihr Interesse vor Gericht in angemessener Form zur Geltung zu bringen. Damit droht ihnen, zum reinen „Verfahrensgegenstand“ herabgestuft zu werden. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Gesetzgeber den „Verfahrensbeistand“ als „Anwalt des Kindesinteresses“ etabliert.“ (vgl. Simone Mayer in: juris, Die Monatszeitschrift, JM 7, Juli 2016, S. 272ff)

Bestellt wird die Verfahrensbeiständin durch das Familiengericht. Zu meine Aufgaben gehört es dann, die Interessen des Kindes oder der Jugendlichen festzustellen, diese dem Gericht zu unterbreiten und das Kind und die Jugendliche durch das familiengerichtliche Verfahren zu begleiten, damit es so wenig wie möglich belastet wird. Ich bin also Erklärer und Berater für die Kinder und Jugendlichen. Zu meinen Aufgaben gehört es häufig auch, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.

Mediation eröffnet neue Wege

Mediation eröffnet neue Wege

Handlungsfähigkeit: Die Mediationspartner werden in die Lage versetzt, aufeinander zuzugehen. Die angesichts von Konflikten oft empfundene Ohnmacht fällt von Ihnen ab.

Übernahme von Eigenverantwortung: Sie besinnen sich auf Ihre eigene Kraft und fallen nicht in eine passive Rolle zurück.

Aufarbeitung: Sie richten Ihre Aufmerksamkeit auf das, was Sie brauchen, und haben Gelegenheit auszudrücken, was Ihnen wirklich wichtig ist.

Verständigung: Sie erleben Schutz, Respekt und Wertschätzung und können in diesem Rahmen zu einer einvernehmlichen Konfliktlösung gelangen.

Sicherheit: Die Mediationspartner vereinbaren zukunftsorientierte und tragfähige Lösungen.

Wie funktioniert Mediation?

Wie funktioniert Mediation?

Mit den Menschen, mit denen Sie einen Konflikt austragen und lösen möchten, entscheiden Sie sich einvernehmlich und freiwillig für das Mediationsverfahren. Dieses Verfahren wird von mir geleitet mit dem Ziel, den dargestellten Konflikt einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Ich werde dabei keine Entscheidung zur Konfliktlösung treffen. Vielmehr begleite ich Sie als allparteilicher Dritter durch das strukturierte Verfahren einer Mediation. Dabei wird eine genau definierte Vorgehensweise eingehalten (sog. 5-Phasen-Modell). Dadurch sollen Sie in die Lage versetzt werden, sich mit Ihrem Mediationspartner auf eine für Sie individuell entwickelte Lösung zu einigen.

Das Besondere an Mediation

Das Besondere an Mediation

Mediation ist ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, mit dem Sie Ihre Handlungsfähigkeit, Eigenverantwortung und Individualität bewahren. Sie erhalten durch die Mediation die Chance, einen Konflikt selbstständig mit allen Beteiligten zu lösen und dies mit zukunftsorientierten Vereinbarungen, die für Ihre Situation angemessen und stimmig sind. Maßgebend sind ausschließlich Ihre Anliegen, Interessen und Bedürfnisse. Anders als bei Entscheidungen durch Dritte wie etwa Gerichte sind dabei auch unkonventionelle Lösungen möglich. Entscheidend ist allein die Lösung Ihres aktuellen Problems zur allseitigen Zufriedenheit der Beteiligten.

Wann kommt eine Mediation in Frage?

Wann kommt eine Mediation in Frage?

Am Anfang steht ein konkreter, benennbarer Konflikt. Es gibt einen Zankapfel, einen Umstand, über den Sie mit den Konfliktbeteiligten nicht oder nicht in einer klärenden Weise reden können. Sie suchen nach einer einvernehmlichen Lösung, die Ihren individuellen Ansprüchen genügt.